Seit dem 01.03.2019 ist die Tafel Kiel ganz offiziell Arbeitgeber geworden. Obwohl bei der Tafel keine Ressourcen für Personalkosten zur Verfügung stehen, hat die Tafel elf Mitarbeiter fest einstellen können. Wie ist das möglich???
Das „Teilhabe-Chancen-Gesetz“
Mit Wirkung vom 01.01.2019 trat das „Teilhabe-Chancen-Gesetz“ in Kraft. Ziel ist es, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Wer das 25. Lebensjahr vollendet hat und besonders lange – also insgesamt mindestens 6 innerhalb der letzten 7 Jahre – Arbeitslosengeld II bezogen hat, kann in den Genuss dieses neuen Förderinstrumentes kommen. Die Laufzeit ist eine Dauer von fünf Jahren. Das Jobcenter übernimmt in den ersten beiden Jahren das volle Gehalt nach Tarif. In den folgenden drei Jahren sinkt die Förderung um jeweils 10 Prozent. Während der gesamten Dauer der Maßnahme wird den Teilnehmern ein Coaching angeboten und es sind auch Qualifizierungsmaßnahmen möglich.
Nach einem Gespräch des Vorstandes mit zwei zuständigen Damen des Jobcenters war klar, dass auch die Tafel Kiel in diesem Rahmen Arbeitgeber sein kann. So waren wir in der Lage, 6 Menschen im Fahrdienst und 5 im Depot mit unterschiedlichen Arbeitsumfängen erstmal für die nächsten zwei Jahre einzustellen. Wie es nach diesen zwei Jahren weiter gehen kann, sehen wir dann.
Die Mitarbeiter, die vorher entweder über eine Arbeitsgelegenheit von der DAA bzw. der stadtmission-mensch oder ehrenamtlich bei uns beschäftigt waren, zeigen sich hochmotiviert.
Und die Tafel hat feste Mitarbeiter, die verbindlich anwesend sind und gute Arbeit leisten. Eine klassische Win-win-Situation!
A.Zi-Vo.